TARIFE

Tarife/Kassenzuschuß 

Die Dauer einer  Einzeltherapieeinheit beträgt 50 Minuten. 

Kosten je Therapieeinheit: 110 Euro                            

Kassenzuschuß: Die Krankenkassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur eine Krankenbehandlung finanzieren darf. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärzlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Krankheiten abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Es ist keine Überweisung des Arztes zum Psychotherapeuten erforderlich.  

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